Dienstag, 17. August 2010

Das Strafmass des Geldes



Heute stiess ich auf folgende Nachricht:" Eine Sozialarbeiterin erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro, weil Sie das Leiden eines kleinen Kindes nicht bemerkte. Ein paar Tage, nachdem die Sozialarbeiterin bei der Mutter des Kindes nach dem "Rechten" sah, starb das Kind. Die Mutter selbst bekam eine Bewährungsstrafe". Das Gericht konnte die Todesursache nicht eindeutig festlegen. Man konnte nur feststellen, das dass Kind stark vernachlässigt war.Also konnte das Kind auch an dem sogenannten Kindstot gestorben sein. Im Zweifel für den Angeklagten. Die Mutter bekam eine Bewährungsstrafe für die Vernachlässigung ihres eigenen Kindes, das vermutlich an der Seelenlosen Grausamkeit seiner Mutter starb. Aber eben nur vermutlich. Die Sozialarbeiterin muß nur Geld bezahlen für das Nichtbeachten einer zu Tode gequälten Kinderseele.
Gleichzeitig sieht das deutsche Strafgesetz bei Steuerhinterziehung über fünfzigtausend Euro eine besondere Schwere der Schuld vor. So absurd es auch klingen mag, in Deutschland kommen Mörder, Kinderschänder und Sadisten vor dem Gesetz manchmal besser weg als Steuerbetrüger.
Zu unser aller Glück sind wir, das deutsche Volk, einigermassen moralisch gefestigt. Noch sagt uns unser eigenes Gefühl für Anstand und Mitgefühl was Recht und Unrecht ist. Doch im Zuge des Werteverfall unserer Gesellschaft wird ein funktionierendes Strafrecht, das den Menschen in den Vordergrund stellt und nicht das Geld, immer wichtiger.
Ein Blick über den Atlantik zeigt uns unsere Zukunft. In Amerika ist der gesellschaftliche Werteverfall schon viel weiter fortgeschritten und der Gesetzgeber zeigt den Tätern nur eines: Der Stärkere überlebt.
Ich warte nur darauf, das hier in Deutschland die Todesstrafe eingeführt wird und zwar z.B. für Insolvenzverschlepper oder Veranstaltern von Kaffeefahrten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen