Montag, 2. Februar 2015

Sprachreise als Bildungsurlaub

In Deutschland ist der Bildungsurlaub ein Landesgesetz, das aber aktuell nicht von allen Bundesländern umgesetzt wird. So besteht in Baden-Württemberg, in Sachsen und Thüringen wie auch in Bayern kein Anspruch auf Bildungsurlaub. In den restlichen Bundesländern werden üblicherweise 5 Arbeitstage pro Jahr für den Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch ist auf das folgende Jahr übertragbar, wenn der Bildungsurlaub nicht genommen wurde. Es ist also möglich, alle zwei Jahre einen Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen oder zwei Wochen zu nehmen. Dieser Regelung muss jedoch der Arbeitgeber zustimmen. Genauso muss der Antrag auf Bildungsurlaub rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vorher, schriftlich eingereicht werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Der Bildungsurlaub soll der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. In diesem Rahmen muss der Arbeitnehmer bei der Beantragung gegenüber dem Arbeitgeber den Inhalt seines Bildungsurlaubs angeben. Sprachreisen als Bildungsurlaub sind oft gewählte Formen der beruflichen Weiterbildung, die in der Regel vom Arbeitgeber akzeptiert werden. Gerade häufig vorkommende Sprachen wie Englisch oder Spanisch werden in administrativen Bereichen wie Ein- und Verkauf oder in der Logistik häufig benötigt. Es kann sich ebenso um eine exotische Sprache handeln, die dem Bildungsurlaub zugrunde liegt, jedoch sollte sich ein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers herstellen lassen. Der Arbeitgeber kann vom beantragenden Arbeitnehmer einen Nachweis der Anmeldung zur Weiterbildung verlangen und darüber hinaus den Nachweis eines gesetzlich anerkannten Bildungsträgers. Wer also den Bildungsurlaub mit einer Sprachreise verbinden möchte, kann dies unter Umständen nicht einfach so auf eigene Faust und unter dem Motto Learning by Doing. Vielmehr sollte sich der Arbeitnehmer ein als Bildungsträger anerkanntes Sprachinstitut in Deutschland suchen, das in Kooperation mit ausländischen Sprachschulen steht oder in verschiedenen Ländern Filialen unterhält. Üblicherweise sind die Arbeitgeber auf die Beantragung von Bildungsurlaub vorbereitet und legen ihre Bedingungen dazu dar. Wird die Sprachreise über einen anerkannten Bildungsträger beantragt, so steht dem Bildungsurlaub in der Regel nichts im Wege, selbst wenn die Reise in ein Land führt, dessen Muttersprache nicht der zu erlernenden Sprache entspricht. Wichtig ist, dass der Bildungsträger in diesem Land einen entsprechenden Kurs in der gewünschten Sprache anbietet. Es ist folglich durchaus möglich, beispielsweise den Urlaub in Thailand zu verbringen und dabei Englisch zu lernen. Der Arbeitgeber kann nach dem Bildungsurlaub einen Nachweis der Schulung oder des Unterrichts verlangen. Die Sprachreise als Bildungsurlaub kann ohne Weiteres im nächsten Jahr wieder beantragt werden, denn es ist kaum davon auszugehen, das in einer Woche eine Sprache vollständig erlernt wird, schon gar nicht, um damit im beruflichen Umfeld umzugehen.

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